Pendlerpauschale berechnen — § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG
Entfernung und Arbeitstage eingeben — der Rechner ermittelt die Jahres-Entfernungspauschale (0,38 Euro je vollem Kilometer) und zeigt den Vergleich mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag, damit der tatsächliche Steuervorteil sichtbar wird.
Angaben zur Pendlerpauschale
Entfernung und Arbeitstage eingeben, das Ergebnis wird automatisch berechnet.
Frühere Berechnungen wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
Ohne eigenen/überlassenen Pkw gilt der Jahresdeckel von 4.500 Euro — die Berechnung wird darauf gekappt.
Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (Entfernungspauschale, einheitlich 0,38 Euro je vollem Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, höchstens 4.500 Euro im Kalenderjahr — ein höherer Betrag ist anzusetzen, soweit ein eigener oder überlassener Kraftwagen genutzt wird).
Über dieses Werkzeug
Die Entfernungspauschale wird zusammen mit anderen Werbungskosten gegen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 Euro seit 2023) verrechnet — sie bringt nur dann einen zusätzlichen Steuervorteil, wenn die gesamten Werbungskosten darüber liegen. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser — es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät oder übertragen.
Was dieser Rechner nicht abbildet
6 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Kein Vergleich mit tatsächlichen ÖPNV-Kosten. Nachgewiesene Kosten für öffentliche Verkehrsmittel können angesetzt werden, soweit sie die Entfernungspauschale übersteigen — dieser Rechner bildet nur die Pauschale ab.
- Keine Behinderten-Pauschale nach § 9 Abs. 2 Satz 3 EStG (tatsächliche Aufwendungen statt Pauschale bei Grad der Behinderung ab 70, oder ab 50 mit erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit).
- Flugstrecken und Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung durch den Arbeitgeber sind von der Entfernungspauschale ausgeschlossen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 3 EStG) — hier nicht berücksichtigt.
- Home-Office-, Krankheits- oder Urlaubstage ohne Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte zählen nicht mit — das Feld „Arbeitstage" muss manuell entsprechend reduziert werden, eine automatische Kürzung erfolgt nicht.
- Keine exakte Steuerersparnis in Euro — dafür fehlt der individuelle Grenzsteuersatz, den dieser Rechner nicht abfragt.
- Keine Mobilitätsprämie für Geringverdiener nach § 101 EStG — diese Sonderregelung wird hier nicht berechnet.
Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Pendlerpauschale pro Kilometer?
0,38 Euro je vollem Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, einheitlich für Hin- und Rückweg zusammen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG).
Gibt es eine Obergrenze für die Entfernungspauschale?
Ja, 4.500 Euro im Kalenderjahr — es sei denn, es wird ein eigener oder überlassener Pkw genutzt. Dann entfällt der Deckel und die tatsächlich errechnete Pauschale gilt in voller Höhe.
Lohnt sich die Pendlerpauschale steuerlich immer?
Nur wenn die gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 Euro seit 2023) übersteigen — sonst wird der Pauschbetrag automatisch angesetzt und die Pendlerpauschale bringt keinen zusätzlichen Vorteil.
Was bildet dieser Rechner nicht ab?
Tatsächliche ÖPNV-Kosten, die Behinderten-Pauschale nach § 9 Abs. 2 Satz 3 EStG, Flugstrecken, steuerfreie Sammelbeförderung, die individuelle Steuerersparnis in Euro und die Mobilitätsprämie nach § 101 EStG.
Werden meine Eingaben gespeichert oder übertragen?
Nein. Die gesamte Berechnung läuft lokal im Browser, es findet kein Server-Upload statt. Nutzung ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich.